Veilchen Fairplay

Für den FK Austria Wien stehen folgende Werte an oberster Stelle:

  • Respekt
  • Vertrauen
  • Verantwortung

Alle Fans und VereinsvertreterInnen verpflichten sich respektvoll miteinander umzugehen. Dies betrifft das persönliche Gespräch, die schriftliche Korrespondenz, die öffentliche Darstellung und die Kommunikation im Internet.

Rund um alle Heim- und Auswärtsspiele des FK Austria Wien gilt:

  • Keine Gewalt
  • Keine Politik
  • Keine illegale Pyrotechnik

Sämtliche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, und die Haus- und Platzordnung sind einzuhalten.

Gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Der FK Austria Wien steht für eine weltoffene, tolerante Fußballkultur und verurteilt fremdenfeindliche, rassistische, homophobe, gewaltverherrlichende, antisemitische, links- bzw. rechtsextreme Verhaltensweisen, Lebensanschauungen und politische Einstellungen.

Gegen illegale Pyrotechnik

Der Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen bei Sportveranstaltungen sind grundsätzlich verboten. Dies gilt auch bereits bei der Anreise zu Sportveranstaltungen.

Das Ansuchen um eine Ausnahmebewilligung zur Verwendung von Pyrotechnik ist mindestens 5 Werktage vor dem Spiel beim Sicherheitsverantwortlichen des Vereins möglich, welche anschließend von der Polizei und in weiterer Folge von der Veranstaltungsbehörde MA 36 genehmigt werden muss.

Voraussetzung für ein Ansuchen ist die Nennung einer verantwortlichen Person innerhalb des jeweiligen Fanklubs, die volljährig sein muss und zudem ein einwandfreies Leumundszeugnis besitzt.

Diese Ansprechperson muss am Spieltag beim Behördenrundgang (2 Stunden vor Spielbeginn) den Genehmigungsbescheid der Bundespolizeidirektion unterschreiben, ist in Folge verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung beim Abbrennen der Pyrotechnik und wird bei Verstößen gegen die im Bescheid angeführten Vorlagen von der Polizei zur Verantwortung gezogen. Dies führt in den meisten Fällen zu einer Anzeige und Verwaltungsstrafe.

Gegen illegales Werfen von Gegenständen

Die Fans des FK Austria Wien stehen aktiv gegen das Werfen von Gegenständen aller Art, sei es in Tribünenbereiche oder auf das Spielfeld. Insbesondere den VorsängerInnen aber auch den FanklubleiterInnen kommt dabei eine besondere Aufgabe zu, da sie durch verpflichtende Ordnungsrufe bspw. mittels Mikrofon/Megaphon in der Verantwortung stehen.

Choreographien

Choreographien müssen in der Regel 5 Werktage vor dem Spiel (Inhalt, Umfang, eingesetzte Materialien, Ablauf und Zeitpunkt müssen angeführt sein) beim Sicherheitsverantwortlichen des Vereins angemeldet werden. Für jede Choreographie ist eine verantwortliche Person zu nennen, die am Spieltag beim Behördenrundgang (2 Stunden vor Spielbeginn) im Stadion anwesend ist.

Alle Fahnen, Doppelhalter und Spruchbänder werden den Ordner- und Sicherheitskräften beim Einlass oder auf Verlangen im Stadion vorgezeigt. Beim Inhalt ist alles erlaubt, was nicht gegen die Grundsätze des Veilchen Fairplay, die Haus- und Platzordnung und die Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga bzw. des ÖFB und der UEFA verstößt.

Der Sicherheitsverantwortliche des FK Austria Wien wird sich stets für die Genehmigung von Choreographien in auswärtigen Stadien einsetzen. Den Fans muss aber bewusst sein, dass jegliche organisatorische Angelegenheiten in der Verantwortung des jeweiligen Heimvereins liegen und die dortigen Behörden über eine Bewilligung entscheiden. Ausnahmen können internationale Spiele darstellen (UEFA-Reglement).

Umgang mit dem Veilchen Fairplay

Bei Verstößen gegen unser Veilchen Fairplay können beide Seiten Gespräche aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären und gemeinsam Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von Fehlverhalten zu erreichen.

Sollte es zu wiederholten Verstößen kommen, macht der FK Austria Wien von seinem Recht Gebrauch, dem Fanklub den offiziellen Status zu entziehen. Gegen die einzelnen Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen und in weiterer Folge ein Antrag auf ein bundesweites Stadionverbot bei der Bundesliga oder dem ÖFB gestellt werden.

Bei schweren Verstößen (z.B. das Zünden oder Werfen von Pyrotechnik, das Werfen von Gegenständen, das Übersteigen von Barrieren, etc.), die von der Österreichischen Bundesliga/dem ÖFB/der UEFA mit Geldstrafen geahndet werden, behält sich der Verein das Recht vor, den finanziellen Schaden gegen den Schädiger zu regressieren.

Spezielle Information

In Österreich gilt das am 4. Jänner 2010 in Kraft getretene novellierte Pyrotechnikgesetz. Dabei wurden sowohl gesetzliche Regelungen verschärft, als auch das Strafausmaß angehoben.

Das Pyrotechnikgesetz im Wortlaut.