Lockerung |

16.02.2022

3G statt 2G beim Heimspiel am Samstag

Die Corona-Regeln werden weiter gelockert. Bereits beim anstehenden Heimspiel gegen Hartberg (Samstag, 17:00 Uhr) dürfen alle Personen (inklusive VIP) zutreten, die entweder geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. Es gilt weiterhin Maskenpflicht (außer bei Konsumation). Da es auch keine Personen-Obergrenze mehr gibt, freuen wir uns darauf, möglichst viele Veilchen in unserer Generali-Arena begrüßen zu dürfen, um unsere junge Mannschaft im Kampf um einen Platz in der Meistergruppe zu unterstützen.

(c) GEPA

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Alle Angaben ohne Gewähr, da wir noch den genauen Verordnungs-Text abwarten müssen.

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet

Regeln für Getestete: PCR-Test darf nicht älter als 48h, Antigen-Test (zum Beispiel Teststraße oder Apotheke/keine Selbsttests) nicht älter als 24h sein

2G in der Sportsbar: Die Wiener Stadtregierung hält in der Gastronomie vorerst an 2G (geimpft oder genesen) fest, diese Regelung gilt demnach auch für unsere Viola Sportsbar.

Ab 5. März wird es bei Veranstaltungen und in der Gastronomie voraussichtlich keine Zutrittsbeschränkungen & Maskenpflicht mehr geben.

Zutrittsbestimmungen im Detail

Für geimpfte Personen gilt:

  • Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
    • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
    • Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage
  • Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson)
    • Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022, spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
    • Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 180 Tage gültig.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Genesene, die vollständig immunisiert sind, werden 3-fach Geimpften gleichgestellt. Die Corona-Infektion darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.

Für getestete Personen gilt:

  • PCR-Tests gelten für Personen über 12 Jahre 48 Stunden.
  • Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden.

Für Bereiche, in denen für Erwachsenen die 2G-Regel gilt, gelten für ungeimpfte Kinder folgende Regeln:

  • Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7 (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet). Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.
  • Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.