Für geimpfte Personen gilt:
- Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
- Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
- Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage
- Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson)
- Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022, spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
- Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 180 Tage gültig.
Für genesene Personen gilt:
- Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
- Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage ab dem Tag der Impfung.
- Genesene, die vollständig immunisiert sind, werden 3-fach Geimpften gleichgestellt. Die Corona-Infektion darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.
Für getestete Personen gilt:
- PCR-Tests gelten für Personen über 12 Jahre 48 Stunden.
- Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden.
Für Bereiche, in denen für Erwachsenen die 2G-Regel gilt, gelten für ungeimpfte Kinder folgende Regeln:
- Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
- Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7 (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
- Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet). Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.
- Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.