Für Erwachsene
2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen
Für geimpfte Personen gilt:
Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
- Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
- Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage
Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson):
- Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022, spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
- Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 180 Tage gültig.
Für genesene Personen gilt:
- Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
- Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage (ab 1.2.: 180 Tage) ab dem Tag der Impfung.
- Genesene, die vollständig immunisiert sind, werden 3-fach Geimpften gleichgestellt. Die Corona-Infektion darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.
Für Kinder & Jugendliche
- Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7 (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
- Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel, PCR-Tests gelten 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-)Test gilt einzeln für sich.
- Antigen-Selbsttests gelten nicht mehr als Eintrittstests.
Mit dem sogenannten Grünen Pass könnt ihr bestätigen, dass ihr getestet, geimpft oder genesen seid. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Nachweis mit individuellem QR-Code, den ihr digital, in der Grüner-Pass-App oder in ausgedruckter Form vorweisen könnt.
Bitte haltet für Kontrollen immer einen gültigen Lichtbildausweis bereit.