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13.04.2023

Stellungnahme zur Lizenz-Entscheidung

Die Österreichische Fußball-Bundesliga (Senat 5) hat nach der Prüfung und Evaluierung der von den Lizenzbewerbern abgegebenen Unterlagen die Lizenz-Entscheidungen für die Bundesliga-Saison 2023/24 getroffen. Obwohl alle von uns eingereichten Unterlagen die Lizenzbestimmungen erfüllen, erhält der FK Austria Wien die Lizenz nicht in erster Instanz. Die Entscheidung der Bundesliga (Senat 5) ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und mit den Lizenzbestimmungen nicht in Einklang zu bringen. Der FK Austria Wien wird die Vorgehensweise der Bundesliga (Senat 5) umfangreich rechtlich prüfen. Ungeachtet dessen werden wir uns detailliert mit den weiteren Anforderungen der Bundesliga (Senat 5) auseinandersetzen und sämtliche zur Verfügung stehende Rechtsmittel ausschöpfen.

Die Bundesliga (Senat 5) stellt im Zuge ihrer wirtschaftlichen Begründung der Nichterteilung der Lizenz eine Kooperationszusage eines langjährigen, verlässlichen Geschäftspartners des FK Austria Wien in Frage, obwohl diese auch vom Wirtschaftsprüfer positiv bewertet wurde. Im letzten Jahr hat die Bundesliga (Senat 5) eine solche Kooperationszusage dieses Geschäftspartners auch akzeptiert und wurde diese – wie auch in den letzten Jahren zuvor - vollständig erfüllt.

Die betreffende Kooperationszusage ist auch Teil der Fortbestandsprognose des FK Austria Wien, die damit von der Bundesliga (Senat 5) in Frage gestellt wird. Die Fortbestandsprognose wurde jedoch unter Beiziehung eines Insolvenzrechtsanwalts und eines externen Unternehmensberaters in Übereinstimmung mit den Lizenzbestimmungen der Bundesliga erstellt. Darüber hinaus erfüllt die Fortbestandsprognose auch sämtliche Vorgaben des Insolvenz- & Unternehmensrechts und wurde auch von den zuständigen Gremien des FK Austria Wien und vom externen Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Dass die Bundesliga (Senat 5) trotz Erfüllung all dieser Vorgaben die Fortbestandsprognose in Zweifel zieht entbehrt jeglicher Grundlage.

Aus all diesen Gründen werden wir gegen diesen Beschluss der Bundesliga (Senat 5) fristgerecht bis 21. April schriftlichen Protest erheben und rechtlich dagegen vorgehen.