Fan-Infos |

04.02.2022

Am Samstag gilt 2G & Maskenpflicht

Laut aktuellen Meldungen der Stadt Wien von Donnerstag-Abend gilt ab 5. Februar bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen nur noch 2G & Maskenpflicht (außer bei Konsumation) anstatt 2G+. Die Maximal-Kapazität wurde auf 2.000 Personen erhöht. Diese Regeln gelten bereits für unser Mixed Heimspiel-Doppel am Samstag.

(c) GEPA

Eine Premiere in Violett: Wir bieten unseren Fans die Möglichkeit, Spiele der Männer & Frauen direkt hintereinander live in der Generali-Arena zu verfolgen. Austria Wien empfängt am Samstag um 12:00 Uhr im letzten Test vor dem Bundesliga-Auftakt in Altach (12.02.) den Zweitligisten SKN St. Pölten in der Generali-Arena. Direkt im Anschluss spielen die Austrianerinnen um 14:00 Uhr gegen das internationale Spitzenteam Sparta Prag.

Geöffnet ist ausschließlich die Nord-Tribüne, Einlass ist ab 11:00 Uhr. Abonnenten & Mitglieder genießen freien Eintritt, müssen sich ihre Freikarten aber direkt vor dem Spiel am Ticket-Schalter holen. Sie können nicht wie in der Bundesliga gewohnt mit ihrer Abo-Karte zutreten. Der Grund: Aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen muss der Veranstalter wissen, wer im Stadion ist.

Tageskarten für das Testspiel-Doppel gibt es online unter tickets.fk-austria.at, die Karten-Preise liegen bei zehn (Vollpreis), acht (ermäßigt) und fünf Euro (Kind).

Unser Fanshop hat am Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet (eine Stunde länger als samstags üblich). Im Stadion auf der Nord-Tribüne versorgt ein Kiosk die Besucher mit Speis & Trank. Parkplatz P2 hinter der Ost-Tribüne steht allen Fans zur Verfügung (Zufahrt nur über Czeike-Straße möglich).

Zutrittsbestimmungen

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen

Für geimpfte Personen gilt:

Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:

  • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
  • Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage

Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson):

  • Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022, spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
  • Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 180 Tage gültig.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage (ab 1.2.: 180 Tage) ab dem Tag der Impfung.
  • Genesene, die vollständig immunisiert sind, werden 3-fach Geimpften gleichgestellt. Die Corona-Infektion darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.

Zutrittsbestimmungen für Kinder & Jugendliche

  • Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7 (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
  • Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel, PCR-Tests gelten 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-)Test gilt einzeln für sich.
  • Antigen-Selbsttests gelten nicht mehr als Eintrittstests.

Mit dem sogenannten Grünen Pass könnt ihr bestätigen, dass ihr getestet, geimpft oder genesen seid. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Nachweis mit individuellem QR-Code, den ihr digital, in der Grüner-Pass-App oder in ausgedruckter Form vorweisen könnt.

Bitte haltet für Kontrollen immer einen gültigen Lichtbildausweis bereit.